EnEV, was ist das?
"EnEV" - hinter diesem in der Baubranche seit Jahren heiß diskutiertem Kürzel verbirgt sich der gewichtige Name "Energie-Einsparverordnung". Die EnEV ist ein Teil des Deutschen Baurechts und löste ab 2002 die bis dahin geltende "Wärmeschutzverordnung" ab. Sie gilt für Wohn- und Bürogebäude sowie für bestimmte Betriebsgebäude.
Bisher gab es 3 Neufassungen der Verordnung, die EnEV 2004, EnEV 2007 und zuletzt die EnEV 2009, jeweils mit verschärften Anforderungen des Gesetzgebers an den Energiehaushalt eines Gebäudes. 2012 ist wiederum eine Neufassung zu erwarten, die das Ziel verfolgt, den Energie-, Heizungs- und Warmwasserbedarf der betroffenen Gebäude um zirka 30 % zu senken (im Vergleich zur EnEV 2009, die ihrerseits bereits die entsprechende Werte von 2007 um 30% verminderte).
Bei der EnEv handelt es sich um ein umfangreiches Regelwerk, das alle am Gebäude eingesetzten Materialien und Anlagensysteme umfasst. Die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle wird beispielsweise ebenso berücksichtigt wie die Heizungsanlage oder Einrichtungen zur Lüftung des Gebäudes. Die sich ergebenden individuellen Werte werden in einem Energieausweis zusammengefasst, der für Neubauten seit einigen Jahren Pflicht ist. Dieser entscheidet, ob das geplante Bauvorhaben die EnEV erfüllt oder nicht.

 Referenzgebäude und Realgebäude
Für die Ermittlung des maximal zulässigen Primärenergiebedarfs zieht die EnEV 2009 ein neues Verfahren heran, das "Referenzgebäude- Verfahren". Das "virtuelle" Referenzgebäude, das dem Verfahren zugrunde liegt, entspricht in Größe, Geometrie und Ausrichtung genau dem geplanten Neubau, allerdings mit standardisierter energetischer Qualität der Bauteile und der Anlagentechnik zur Wärmeerzeugung. Beispielsweise wird für die Außenwand des Referenzgebäudes ein U-Wert von 0,28 W(m²K) angesetzt. Auch das Dach, die obere Geschossdecke und Bauteile gegen Erdreich und zu unbeheizten Räumen sowie die Fenster des Referenzgebäudes besitzen genau definierte Werte. Aus den Referenzwerten wird der Primärenergiebedarf des Neubauvorhabens berechnet. Die Anforderungen der EnEv sind dann erfüllt, wenn der Primärenergiebedarf des Realgebäudes kleiner oder gleich groß ist wie der Bedarf des Referenzgebäudes.
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| Das Bild zeigt den Ausschnitt einer Außenwand eines TKB- Blockhauses. Innenseitig befindet sich die Sauna, die seit 12 Stunden mit ca. 90° C in Betrieb ist. Die Temperaturdifferen Innen/Außen beträgt also über 100°C! Die Themographie zeigt die guten Dämmeigenschaften der einschaligen, massiven Blockwand. |
Flexibilität ist möglich
Das bedeutet jedoch nicht, dass sie einzelnen Bauteile die U-Werte des Referenzgebäudes erzielen müssen; ebenso muss die Anlagetechnik zur Wärmeerzeugung nicht der Standarisierung entsprechen. Lediglich der Primärenergiebedarf muss stimmen. Beispielsweise können so schlechtere Werte der Außenwand mit besseren Werten aus der Anlagetechnik kompensiert werden - oder umgekehrt.
In den meisten Fällen unterscheiden sich die in einem Naturstammhaus eingesetzten Baukomponenten nicht von denen anderer Häuser. Sprich: die energetische Güte von Türen, Fenstern, Materialien des Innenausbaus, Heizungsanlage etc. kann unabhängig vom Haustyp gewählt werden und somit problemlos an die gehobenen Anforderungen der neuen EnEV angepasst werden.
Das einschalige Blockhaus vor dem "Aus"?
Soweit bietet die EnEv also noch genügend Flexibilität innerhalb enger Grenzen.
Zusätzlich muss aber Folgendes beachtet werden: Neben der soeben erläuterten Hauptanforderung an den maximalen Primärenergiebedarf gilt die Nebenanforderung, die den zulässigen Höchstwert des durchschnittlichen U-Wertes der Gebäudehülle bei freistehenden Wohnblockhäusern mit 0,40 W(m²K) angibt. Auch dieser Wert wird mit einer Naturstammwand (mit ca. 0,35 W(m²K) bei ca. 36 cm Naturprofil) noch gut erreicht. Aber: Der Wert umfasst auch die Fensterflächen sowie den Wärmebrückenzuschlag auf die gesamte Gebäudehülle! Und jetzt wird auch bei relativ dicken Profilstärken die Luft allmählich dünn! Schon hört man von Naturstammbauvorhaben, die aufgrund dieser Hürde zum Scheitern verurteilt waren.
Die Hersteller maschinell gefertigter Blockhäuser haben die Möglichkeit, durch zweischalig konstruierte Gebäude mit Zwischendämmung dem Dilemma zu entrinnen. Für die Liebhaber des echten, einschaligen Naturstammhauses ist das jedoch kein Trost!
Noch geht's
Bei sorgfältiger Konzeption, dem Einsatz moderner, besonders umweltfreundlicher Wärmeversorgungssysteme und einem evtl. höheren Planungsaufwand für die Optimierung von Wärmebrücken kann das Naturstammhaus trotzdem noch bestehen. Solche Maßnahmen erhöhen jedoch die Entstehungskosten der Häuser zum Teil empfindlich.
Die 2012 zu erwartende Neufassung der EnEv mit ihren nochmals drastisch verschärften Anforderungen wird das Massivholzhaus letztlich dann existenziell bedrohen.
Und dann?
Obwohl die U-Werte für einschalige, massive Blockwände relativ schlecht ausfallen, berichten viele begeisterte Bewohner solcher Gebäude von geringen Heizkosten und sehr guten „gefühlten" energetischen Qualitäten. Die Erfahrungen in der Praxis widersprechen somit den theoretischen Werten. Der Verdacht liegt nahe, dass die Grundlagenwerte zur Berechnung der Dämmwerte von einschaligen Holzwänden neu ermittelt werden müssen. Massives Holz als Baustoff wird gewissermaßen „unfair" behandelt.
Doch eine weitere „Ungerechtigkeit" sticht ins Auge: Warum sollten Gebäude mit dicken Lagen synthetischer Dämmstoffe, zu deren Produktion ein riesiger Primärenergiebedarf notwendig ist und die bei ihrer Entsorgung überdies die Umwelt stark belasten, einen bessere energetische Gesamtbilanz aufweisen als das Einschalige Massivholzblockhaus? Diese Rechnung geht keinesfalls auf - und doch berücksichtigt der Gesetzgeber nicht die eingesetzte Energie zur Herstellung eines Baustoffes (Siehe „Ökologie"). Die Vermutung drängt sich auf, dass es bei der Verschärfung der Energiegesetze weniger um die Entlastung der Umwelt geht als um die Befriedigung der Dämm- und Baustoffindustrie.
Logische Konsequenz
Es wäre an der Zeit, bei den Überlegungen zur Neufassung der EnEv endlich die gesamtenergetischen Zusammenhänge und –Kreisläufe zu erfassen. Noch ist Zeit dazu!
Und - siehe da - plötzlich würde das massive Naturstammhaus aus seiner Nischenposition erwachen und zum Musterbeispiel für ökologisches Bauweisen emporgehoben werden! Doch ist dies vom Gesetzgeber gewollt?